
Djamel (15,5 Jahre) ist einen großen Schritt weiter:
am Samstag, den 11. Mai hat er bei Kaiserwetter seine ersten drei Soloflüge mit Bravour absolviert. Lehrer und Prüfer waren begeistert. Nun hat Djamel seine „A-Lizenz “ erreicht.
Einen Überblick über die weiteren Schritte gibt’s hier:
Abschnitt A (Anfängerschulung)
Der Schüler lernt, wie sich das Flugzeug bei Ruderausschlägen verhält, was er zu tun hat, um die Richtung und Geschwindigkeit zu halten, und wie Kurven zu fliegen sind. Beherrscht er die Grundlagen, geht es weiter mit Start und Landung. Parallel hierzu gibt es eine theoretische Ausbildung. Am Ende dieses Abschnitts steht der erste Alleinflug. Um alleine fliegen zu dürfen, muss der Schüler von einem zweiten Fluglehrer überprüft werden. Wenn dieser zustimmt, muss der Schüler drei Platzrunden im Alleinflugsauber vorführen, und der Schüler darf in der weiteren Ausbildung mit Flugauftrag und unter Aufsicht eines Fluglehrers im Bereich des Flugplatzes alleine fliegen.
Abschnitt B
Hier baut der Schüler seine Fähigkeiten in Alleinflügen und in Flügen mit Fluglehrer weiter aus. Die Kurven werden steiler und schneller geflogen. Hier lernt der Schüler auch schon, wie man Thermik erkennt und nutzt. Am Ende dieses Abschnitts steht wieder eine kleine Prüfung, in der der Flugschüler seine erlernten Fähigkeiten in drei Flügen zeigen muss. Aktuell werden für die B-Prüfung 3 Platzrunden im Alleinflug, Kreisflug mit 30 bis 45 Grad Querneigung, Kurvenwechsel, Schnellflug und eine Landung im Zielfeld 50 m × 200 m verlangt.[3]
Abschnitt C
In diesem Abschnitt geht es besonders ums Thermikfliegen. Der Schüler muss im Alleinflug einen 30-minütigen Thermikflug schaffen. Außerdem lernt er den Seitengleitflug. Ein weiteres Ziel ist die Umschulung auf ein einsitziges Flugzeug, was jedoch in der Regel schon im Abschnitt B passiert. Zum Abschluss des Abschnitts gehören wieder drei Platzrunden, diesmal mit Kurvenwechsel und Landeanflug im Seitengleitflug (Slip).
Vorbereitung auf Überlandflüge
Jetzt fliegt der Schüler mit Fluglehrer das erste Mal geplant vom Flugplatz weg. Es müssen mindestens zwei Überlandeinweisungen und eine Außenlandeübung mit Lehrer durchgeführt werden. Mit bestandener theoretischer Prüfung zum SPL und Beendigung dieses Abschnitts darf der Flugschüler mit einem schriftlichen Flugauftrag Flüge außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers durchführen. Ziel ist die Durchführung eines Überlandflugs von mindestens 50 km im Alleinflug. Der 50-km-Flug kann auch durch einen 100-km-Streckenflug mit Fluglehrer ersetzt werden.
Theorieprüfung
Die Theorieprüfung wird in den Fächern Meteorologie, Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Navigation, betriebliche Verfahren, Grundlagen des Fliegens, Flugplanung und Flugleistung und Allgemeine Luftfahrzeugkunde von der Landesluftfahrtbehörde abgenommen. Für die gesamte Theorieprüfung ist eine 18-Monats-Frist einzuhalten (FCL.025 b), Abs. 2, 3 und FCL.025 c), Abs. 1i und iii EU-Verordnung Nr. 1178/2011)[4]. Die Prüfung der Fähigkeiten im Flugfunkdienst ist vom Gesetz her vorgesehen, wird aber nicht von allen Luftfahrtbehörden abgenommen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jedes Fach mit mindestens 75 % bestanden worden ist. Ein Ausgleichen der Fächer ist nicht möglich. Die neun Fächer werden separat geprüft und können, wenn sie nicht bestanden werden, einzeln wiederholt werden. Man muss in diesem Fall also nicht die gesamte Theorieprüfung wiederholen. Nach bestandener Theorieprüfung hat man nun 24 Monate Zeit, um die praktische Prüfung zu machen.
Praktische Prüfung
Sind der theoretische (Theorieprüfung) und die praktischen Teile der Ausbildung erfolgreich absolviert, kann man die Zuweisung eines Prüfers beantragen, der die praktische Prüfung abnimmt. In drei Platzrunden muss der Lizenzanwärter mit dem Prüfer Flugmanöver wie z. B. Schnellflug, Kurvenwechsel, Hochgezogene Fahrtkurve, Rollübung und Seitengleitflug abfliegen. Das Prüfprogramm ist dem Prüfer überlassen.
Im kommenden Fliegerlager in den Sommerferien in Laucha hat Djamel die Möglichkeit, seine
B-Prüfung zu machen. Viel Erfolg !




